Neben den Abschreckungsschildern, die in einer früheren Veröffentlichung erwähnt wurden (Die Abschreckungsschilder der Alarmsysteme, das erste Hindernis gegen Einbruch), gibt es auch das gelbe Videoüberwachungszonenschild, um Gebäude und Räume, die über diesen Dienst verfügen, korrekt und legal zu kennzeichnen.
Das Schild für die Videoüberwachungszone ist gelb mit schwarzen Informationen. Neben einem eindeutigen Kamerasymbol muss es die folgenden Informationen enthalten:
Die wichtigste Anforderung ist, dass es an einer gut sichtbaren Stelle und vor der Aufnahme der Bilder angebracht wird, damit alle Personen, die das Gelände, die Anlage oder das Gebäude betreten, über die Videoüberwachung informiert sind. Wenn es mehrere Eingänge gibt, sollte es an allen Eingängen angebracht werden.
Neben seiner informativen Funktion hat das Videoüberwachungsbereichsschild auch eine abschreckende Funktion, denn Eindringlinge suchen sich Gebäude und Räume aus, in die sie ohne Risiko oder mit geringem Aufwand eindringen können, und ein Ort mit einem Alarmsystem gehört nicht dazu.
Es handelt sich um einen Bereich (innen oder außen), der mit Videoüberwachungskameras überwacht wird. Zusätzlich zu den Kameras besteht die Installation in der Regel aus Monitoren oder Anzeigegeräten und Rekordern. Die Kameras können analog oder digital sein und haben unterschiedliche technische und gestalterische Merkmale. Sie können auffällig und gut sichtbar angebracht sein, um Eindringlinge abzuschrecken, oder sie können diskreter sein und in versteckten Bereichen angebracht werden, um beispielsweise Manipulationen zu verhindern.
Die Aufzeichnung kann auch flexibel programmiert werden, von der Aufzeichnung nur bei einem Alarm bis hin zur Daueraufzeichnung. Auch für die Betrachtung der Bilder gibt es verschiedene Möglichkeiten: durch Wachpersonal (CCTV- und IP-Kameras) oder aus der Ferne durch professionelle Experten (IP-Kameras). Eine weitere Möglichkeit ist die einfache Aufzeichnung und Speicherung für eine spätere Betrachtung, falls erforderlich: DVR (digitaler Videorekorder) oder NVR (Netzwerk-Videorekorder). Nur befugtes Personal hat Zugang zur Ansicht und/oder Aufzeichnung der Bilder.
Die Vorschriften für videoüberwachte Bereiche sind die RGPD (Allgemeine Datenschutzverordnung, auf europäischer Ebene) und das LOPDGDD (Organisches Datenschutzgesetz, auf nationaler Ebene), die beide darauf abzielen, die Verarbeitung personenbezogener Daten so zu regeln, dass jeder Einzelne eine größere Kontrolle über die Verwendung der Daten hat, die er Unternehmen, Verbänden, Freiberuflern und sogar offiziellen Stellen zur Verfügung stellen muss.
Damit eine Videoüberwachung rechtmäßig ist, muss sie auf einer der 6 anerkannten Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen: