Was bedeutet das gelbe Videoüberwachungszonenschild?

Neben den Abschreckungsschildern, die in einer früheren Veröffentlichung erwähnt wurden (Die Abschreckungsschilder der Alarmsysteme, das erste Hindernis gegen Einbruch), gibt es auch das gelbe Videoüberwachungszonenschild, um Gebäude und Räume, die über diesen Dienst verfügen, korrekt und legal zu kennzeichnen.

Welche Informationen sollte das Schild für die Videoüberwachungszone enthalten?

Das Schild für die Videoüberwachungszone ist gelb mit schwarzen Informationen. Neben einem eindeutigen Kamerasymbol muss es die folgenden Informationen enthalten:

  • Angaben zum Verantwortlichen für die Verarbeitung. Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer und Kontaktinformationen.
  • Möglichkeit zur Ausübung der Rechte, die im Allgemeinen in den Artikeln 15 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt sind: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Übertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung. Außerdem wird angegeben, auf welchem Weg (per Post, per Einschreiben, per E-Mail, persönlich usw.) und mit welchen Unterlagen dieses Recht ausgeübt werden kann (Antrag, Ausweis usw.).
  • Wo erhalten Sie weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie z. B. Informationen über die Zwecke der Verarbeitung, die betroffenen Personen, die Datenübermittlung oder -kommunikation, die Aufbewahrungsfristen usw.

Wo ist das gelbe Videoüberwachungsschild angebracht?

Die wichtigste Anforderung ist, dass es an einer gut sichtbaren Stelle und vor der Aufnahme der Bilder angebracht wird, damit alle Personen, die das Gelände, die Anlage oder das Gebäude betreten, über die Videoüberwachung informiert sind. Wenn es mehrere Eingänge gibt, sollte es an allen Eingängen angebracht werden.

Welchen Zweck erfüllt das Schild für den Videoüberwachungsbereich?

Neben seiner informativen Funktion hat das Videoüberwachungsbereichsschild auch eine abschreckende Funktion, denn Eindringlinge suchen sich Gebäude und Räume aus, in die sie ohne Risiko oder mit geringem Aufwand eindringen können, und ein Ort mit einem Alarmsystem gehört nicht dazu.

Was ist ein videoüberwachter Bereich?

Es handelt sich um einen Bereich (innen oder außen), der mit Videoüberwachungskameras überwacht wird. Zusätzlich zu den Kameras besteht die Installation in der Regel aus Monitoren oder Anzeigegeräten und Rekordern. Die Kameras können analog oder digital sein und haben unterschiedliche technische und gestalterische Merkmale. Sie können auffällig und gut sichtbar angebracht sein, um Eindringlinge abzuschrecken, oder sie können diskreter sein und in versteckten Bereichen angebracht werden, um beispielsweise Manipulationen zu verhindern.

Die Aufzeichnung kann auch flexibel programmiert werden, von der Aufzeichnung nur bei einem Alarm bis hin zur Daueraufzeichnung. Auch für die Betrachtung der Bilder gibt es verschiedene Möglichkeiten: durch Wachpersonal (CCTV- und IP-Kameras) oder aus der Ferne durch professionelle Experten (IP-Kameras). Eine weitere Möglichkeit ist die einfache Aufzeichnung und Speicherung für eine spätere Betrachtung, falls erforderlich: DVR (digitaler Videorekorder) oder NVR (Netzwerk-Videorekorder). Nur befugtes Personal hat Zugang zur Ansicht und/oder Aufzeichnung der Bilder.

Welche Vorschriften gibt es für Videoüberwachungs Zonen?

Die Vorschriften für videoüberwachte Bereiche sind die RGPD (Allgemeine Datenschutzverordnung, auf europäischer Ebene) und das LOPDGDD (Organisches Datenschutzgesetz, auf nationaler Ebene), die beide darauf abzielen, die Verarbeitung personenbezogener Daten so zu regeln, dass jeder Einzelne eine größere Kontrolle über die Verwendung der Daten hat, die er Unternehmen, Verbänden, Freiberuflern und sogar offiziellen Stellen zur Verfügung stellen muss.

Damit eine Videoüberwachung rechtmäßig ist, muss sie auf einer der 6 anerkannten Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen:

  • Einwilligung
  • Vertrag
  • Gesetzliche Verpflichtung
  • Schutz lebenswichtiger Interessen
  • Öffentlicher Auftrag
  • Berechtigte Interessen

Otros contenidos similares

Vertrag oder Anforderung weiterer Informationen

Rufen Sie KOSTENLOS unter 900 535 961
an oder wir rufen Sie zurück
Kontakt
Zuständig: TRANSPORTES BLINDADOS S.A. experienciaclientes@trablisa.es. Datenschutzbeauftragter: dpd@trablisa.es. Zweck: Verwaltung der von Ihnen angeforderten Dienstleistungen. Legitimation: Ausführung des Vertrags. Adressat: Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Internationale Übertragung: U.S. Anbieter, der den Versand von E-Mails verwaltet. Rechte: Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung sowie andere Rechte ausüben, wie in den zusätzlichen Informationen erläutert. Weitere Informationen: Unter diesem Link oder in der Rubrik Datenschutz.
Fordern Sie ein Angebot für Ihren Alarm an
Ihre Kontaktinformationen
Müssen Sie Ihre Alarmanlage dringend installieren?
Wählen Sie den Termin und die Uhrzeit für die Installation* (optional)
*Solo en Baleares
Zuständig: TRANSPORTES BLINDADOS S.A. experienciaclientes@trablisa.es. Datenschutzbeauftragter: dpd@trablisa.es. Zweck: Verwaltung der von Ihnen angeforderten Dienstleistungen. Legitimation: Ausführung des Vertrags. Adressat: Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Internationale Übertragung: U.S. Anbieter, der den Versand von E-Mails verwaltet. Rechte: Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung sowie andere Rechte ausüben, wie in den zusätzlichen Informationen erläutert. Weitere Informationen: Unter diesem Link oder in der Rubrik Datenschutz.